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Projekt "Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung"

Projekt "Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung"

Das Projekt „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ zielte auf die Verankerung und (Weiter-) Entwicklung jugendpolitischer Strukturen und Beteiligungsstrategien in den Kommunen Nordrhein-Westfalens. In der vierjährigen Projektlaufzeit vernetzten sich Kommunen und Kreise, um die Mitbestimmung junger Menschen in ihren Lebensorten zu intensivieren und zu verstetigen. Fachlich wurden die 34 Projektkommunen von einem Projektteam der Landesjugendämter Westfalen und Rheinland begleitet.

 

Das Projekt im Überblick

Das Projekt richtete sich an öffentliche Träger der Jugendhilfe und lief vom 01.04.2019 - 31.12.2022. Die gemeinschaftliche Umsetzung erfolgte von der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW beim LWL-Landesjugendamt Westfalen und dem Kompetenzteam Eigenständige Jugendpolitik und Partizipation beim LVR-Landesjugendamt Rheinland. Gefördert wurde das Programm vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zielsetzung

Ziel des Förderprogrammes war es Jugendliche und junge Menschen verstärkt in das Blickfeld von kommunaler Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken. Beteiligungsformate und verbindliche Vereinbarungen der Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen, Verwaltung, Politik und Fachkräften der Jugendhilfe wurden vor Ort erprobt und umgesetzt. Die teilnehmenden Jugendämter begannen gemeinsam mit Kommunalpolitik und Jugendlichen die Erarbeitung einer kommunale Strategie für eine jugendgerechte Politik. Die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland unterstützten die kommunalen Strategien durch Fachberatung, Förderung und Vernetzung. Es wurde ein NRW-weites Netzwerk engagierter Kommunen aufgebaut, um den interkommunalen Austausch und die landesweite Diskussion zur eigenständigen Jugendpolitik zu stärken.

Projektbestandteile

Die projektbeteiligten Jugendämter erfuhren eine intensive, professionelle Unterstützung durch die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland. Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages sicherten sich Kommunen und Landesjugendämter die Zusammenarbeit zur (Weiter-) Entwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten dabei gegenseitig zu.

Angebot an die Projektkommunen von der Fachberatung der Landesjugendämter: 

  • Gezielte fachliche Beratung bei der Entwicklung und Ausarbeitung einer jugendpolitischen Strategie gemeinsam mit Jugendlichen. 
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Dialoges zwischen Jugend, Politik und Verwaltung beispielsweise in Form von Fachvorträgen im Jugendhilfeausschuss, der Moderation von Workshops oder Vernetzungsveranstaltungen zum Thema Jugendbeteiligung und Jugendpolitik.
  • Organisation und Moderation der zweimal jährlich stattfindenden landesweiten Netzwerktreffen mit Fachkräften und Jugendlichen aus den Projektkommunen, als Forum für fachlichen Austausch und gezieltes Einbringen externer Impulse.
  • Planung und Durchführung bedarfsgerechter Workshops zu fachspezifischen Themen im Rahmen der Online-Seminarreihe „Fit für Jugendpolitik“.
  • Finanzielle Unterstützung für sogenannte Mikroprojekte in Höhe von 3.000 € pro teilnehmendem Jugendamt. Im Rahmen der Mikroprojekte planten und erarbeiteten Jugendliche selbständig Aktivitäten für Jugendliche.
  • Bereitstellung der CommYOUnity-App als Informations- und Austauschplattform zwischen jungen Menschen, den Jugendämtern und den Landesjugendämtern.

Projektkommunen

Insgesamt arbeiteten 34 Kommunen in Nordrhein-Westfalen an der Umsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik. Vor dem Hintergrund, dass alle Kommunen bereits über verschiedene Beteiligungserfahrungen oder -formate vor Projektbeginn verfügten, lässt sich das Zusammenführen der Einzelmaßnahmen der Beteiligung, das Entwickeln einer Gesamtstrategie oder eines „Fahrplanes“ für eine eigenständige Jugendpolitik als übergeordnetes Ziel der Kommunen herausstellen. Die Aktivitäten in den Kommunen lassen sich als durchweg umfangreich, hoch und sehr an den Qualitätsstandards der Jugendbeteiligung orientiert beschreiben. Die Wahrung und Förderung einer Autonomie junger Menschen stand dabei in keinem Widerspruch zum Aufbau unterstützender Strukturen, werden diese vor allem als eine „Möglichmachung von Beteiligung“ begriffen, die unter allen Umständen auf Freiwilligkeit fußt.