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Förderungen durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW

Jährlich werden über den Kinder- und Jugendförderplan NRW Landesmittel zur Verfügung gestellt. Diese fließen u.a. in die Förderung von Jugendprojekten. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die Landesregierung NRW für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

Ziele

Im Kinder- und Jugendförderplan NRW werden Ziele, Aufgaben und Voraussetzungen der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene dargestellt. Dabei sollen insbesondere die Tätigkeiten der freien und öffentlichen Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Entwicklung der Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen gefördert werden. Die Weiterentwicklungen dieser Bedingungen sind sowohl Aufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der freien Träger als auch des Landes und werden durch Landesmittel aus dem Förderplan gestärkt.

Positionen

Neben weiteren Förderpositionen bilden insbesondere die Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen sowie die demokratische Wertebildung Schwerpunkte der Förderung durch den Kinder- und Jugendförderplan.

Förderposition 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung

„Gefördert werden Angebote und Projekte, die die Beteiligung bzw. Mitbestimmung junger Menschen an sie betreffenden Angelegenheiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene und die Mitgestaltung durch und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an politischen, gesellschaftlichen und lebensweltlichen Gestaltungsprozessen zum Ziel haben.“

Förderposition 2.2: Demokratische-, politische- und Wertebildung

„Gefördert werden Angebote und Projekte, die junge Menschen in ihrer demokratischen Haltung und ihre Befähigung zum politischen Handeln stärken. Die Maßnahmen haben das Ziel, die Urteilsbildung junger Menschen über politische, gesellschaftliche und lebensweltliche Themen und Konflikte unter Beobachtung der Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen zu ermöglichen und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen sowie zur konkreten Mitgestaltung von demokratischen Entscheidungsprozessen zu befähigen.“

Ausführliche Informationen zu den Beurteilungs- und Fördermaßstäben

Maßnahmen

Grundsätzlich können Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gefördert werden, wenn sie sich an die Zielgruppe Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren richten. Die Projekte sollen sich inhaltlich an der jeweiligen Position orientieren und die Beteiligung und Befähigung junger Menschen zur Mitbestimmung stärken.

Verfahrenshinweise

Zur Förderung durch den Kinder- und Jugendplan NRW ist eine Antragstellung beim jeweiligen Landesjugendamt notwendig. Die Frist zur Antragstellung verläuft regelmäßig zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Die Projekte müssen dabei den Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan  entsprechen. Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger beträgt 12.500,- Euro Eigenanteil; die  Bagatellgrenze für freie Träger beträgt nach den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan 1.000,-- Euro (jeweils bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Für Fahrten zu Gedenkstätten beträgt die Bagatellgrenze bei Zuwendungen an freie Träger 500,00 Euro (bezogen auf den Zuwendungsbetrag). Ausführliche Informationen zu den entsprechenden Vorgaben und Richtlinien sowie Hilfestellungen zur Beantragung der Fördermittel erhalten Sie auf den Internetseiten des LWL-Landesjugendamtes: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kjfp-nrw/

Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne!